AGB und Datenschutz

Stand 01.06.2020
Alle anderen Fassungen vor diesem Datum verlieren ihre Gültigkeit.
Die AGB bis 31.05.2020 finden sie hier: AGB 2019-01-01 bis 2020-31-05
 

Geltungsbereich

HochzeitsDJ.online
 Die DJs mit der Roten Fliege
 DJ Ecky jr. (im folgendem als DJ bezeichnet), vertreten durch
 Jens Großmann
 Turmweg 7
 98744 Schwarzatal OT Oberweißbach
gelten für alle Buchungen des DJ oder des vermittelten DJ und alle beauftragten Dienstleistungen wie Marketing, Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung.

Für den Vertragsabschluss gelten die gesetzlichen Regelungen des  BGB. Ein schriftlicher oder elektronischer Vertrag ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert.

Sollten AGB des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter) diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden Paragraphen der AGB des Veranstalters nicht bindend. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich oder elektronisch fixiert, von beiden Parteien gewünscht und dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

Gage und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag und enthält alle vereinbarten Leistungen. Der im Vertrag notierte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.
 Der Dienstleistungsvertrag kann durch Vermittlung mit einem anderen DJ zustande kommen. Der Vertragsnehmer wird vorher darüber infomiert.

Wenn nicht gesondert vereinbart, ist nach Buchung eine Vermittlungsgebühr von 140 € bis 180 € (je nach gebuchtem Volumen) fällig. Diese Vermittlungsgebühr ist im Paketpreis enthalten und per bargeldloser Überweisung fällig.

Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An- und Abfahrt, Aufbau des vereinbarten Equipments (Ton- und Lichtanlage). Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt vorzunehmen.
 In der Gage und der darin enthaltenen vorherigen Vermittlungsgebühr sind alle gesetzlichen Abgaben und Steuern entahlten, die der DJ verpflichtet ist zuleisten.
 Diese werden auf der Rechnung zur Veranstaltung ordnungsgemäß aufgeführt.

Folgende Zahlungsarten für werden akzeptiert:
 1. Barzahlung im direkten Anschluss an die Veranstaltung.
 2. Bargeldlose Überweisung (Bankverbindung siehe Vertrag)
Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung fällig. Für organisatorische und grafische Dienstleistungen gilt das Fälligkeitsdatum der Rechnung. Mit Ablauf der Frist kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten uneingeschränkt die Regelungen des BGB.
 3 Vertragsrücktritt
 Ein Vertragsrücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn der Veranstaltung jederzeit schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail möglich.

Dabei gelten folgende Regelungen:

  • bis 14 Tage nach erfolgter Buchung unserer Leistung
     Kostenfrei
  • vom 15. Tag nach der Buchung bis 56 Tage (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten Leistung
     die Vermittlungsgebühr von 140 € bis 180 € (je nach gebuchtem Volumen)
     
  • vom 55. (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten Leistung bis zum Tag der gebuchten Leistung
     80% des vereinbarten Entgeltes.
  • Bei Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund kann nach Ermessen des DJ von diesen Regelungen abgewichen werden.

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
  Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung der technischen Ausrüstung mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

Haftung

Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des DJ verursacht worden ist.
 Für Schäden an Equipment und Tonträgern des DJ, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

GEMA

Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der DJ versichert, dass die eingesetzten digitalen Mediadateien gemäß VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind (unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der Veranstalter informiert sich selbständig über Meldepflichten seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA befreit. Der DJ ist GEMA-lizensiert.

Sonstiges

Der DJ unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil.
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des Equipments stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 98744 Schwarzatal OT Oberweißbach.
Gemäß § 38 Abs. 1 ZPO sind Gerichtsstands Vereinbarungen zwischen Kaufleuten zulässig. Für diesen Fall ist Rudolstadt der Gerichtsstand. Ansonsten sind die in den §§ 20 ff. ZPO aufgeführten Regelungen zutreffend.

Vor der Nutzung des Rechtsweges ist ein Mediationsgespräch zwingend erforderlich.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
 Stand 01.06.2020
 Alle anderen Fassungen vor diesem Datum verlieren ihre Gültigkeit.

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